Allgemeine Geschäftsbedingungen – Verkaufs- und Lieferbedingungen –

1. Gegenstand, Anwendungsbereich

1.1. Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Chiemsee Care Company e.K., Mitterweg 5, 83339 Chieming (nachstehend als „uns“ oder „wir“ bezeichnet) betreffend unsere Lieferung (im Sinne der §§ 433, 650 BGB) von Kosmetikprodukten oder sonstiger Waren an den Kunden, ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen und/oder an den Kunden liefern oder von Zulieferern herstellen und/oder an den Kunden liefern lassen.

1.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.3. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.4. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

2. Gefahrübergang, Leistungsstörungen

2.1. Gefahrübergang für unsere Lieferungen und Leistungen ist grundsätzlich ab Werk.

2.2. Können wir Erzeugnisse nicht bereitstellen, weil wir von einem Unterauftragnehmer ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellten Erzeugnisse nicht verfügbar sind und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

2.3. Versand- und Verpackungskosten trägt der Kunde

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist dem Kunden nur gestattet, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.2. Der vollständige Kaufpreis ist vor Versand der Ware fällig, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.3. Grundsätzlich gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30% bei Auftragserteilung, weitere 30% bei Produkterstellung, 40 % vor Auslieferung der Ware.

3.4. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Chiemsee Care Company e.k. vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4. Mitwirkungspflichten, Freistellungsverpflichtung des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere alle in die Werke und/ oder Erzeugnisse einzubindenden Inhalte und Materialien deren Berücksichtigung er wünscht (bspw. Schriftzüge, Logos, Texte, Bilder etc. zur Etikettierung oder sonstigen Aufbringung auf den zu liefernden Waren), in einer für die Umsetzung geeigneten Form bzw. Qualität unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ggf. erforderliche Freigaben (bspw. Entwürfe) hat der Kunde unverzüglich zu erteilen.

4.2. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Marken-, Design-, Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Der Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen.

4.3. Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, uns von jeder Haftung freizustellen und die uns dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.

4.4. Der Kunde sorgt dafür, dass uns für erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugtes Personal benannt wird, und gewährleistet dessen zeitliche Verfügbarkeit.

5. Rohdateien und Druckvorlagen

5.1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aushändigung von Rohdateien oder Druckvorlagen, wenn und soweit die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben oder dafür eine gesonderte Vergütung vorgesehen haben.

6. Mehr- oder Minderlieferungen

6.1. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheitübereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

7.4. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß Ziffer

7.4.3. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

7.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

7.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 7.5.2. genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

7.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 7.3. geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

7.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8. Mängelansprüche (Gewährleistung)

8.1. Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuchs, so hat er die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Geschieht dies nicht, gilt dieWare als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

8.2. Soweit ein Mangel vorliegt, leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

8.3. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden. Ausgenommen hiervon sind: – Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. – Hat der Käufer den Mangel arglistig verschwiegen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. – Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

9. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:

9.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.3. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.

9.4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

9.5. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.

10. Referenznutzung

10.1. Wir sind berechtigt, Namen und Firmenlogo des Kunden sowie Darstellungen der Werke und/ oder Erzeugnisse zu Werbezwecken als Referenz zu nutzen, bspw. auf unserer Website, in Flyern oder im Rahmen individueller Angebotsunterlagen.

11. Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).

11.3. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.